Rechtschreibung ohne KopfDie Präsidenten der folgenden Institutionen:
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haben an die Kultusminister aller deutschen Bundesländer, an die Kulturministerkonferenz der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, die Bundesministerin für Bildung und Forschung der Bundesrepublik Deutschland, an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Republik Österreich und an den Bundespräsidenten der Schweizerischen Eidgenossenschaft am 12. November 2003 den folgenden gemeinsamen Brief geschrieben:
Die von den staatlichen Instanzen der deutschsprachigen Länder am 1. Dezember 1995 beschlossene und am 1. August 1998 in Kraft gesetzte Rechtschreibreform hat schwerwiegende Eingriffe in die deutsche Schriftsprache und nicht nur in diese vollzogen. Denn gesprochene und geschriebene Sprache stehen in einer so engen Wechselwirkung miteinander, daß ein Eingriff in die letztere, vor allem, wenn er Wortbildungsprozesse betrifft, Auswirkungen auf das gesamte Sprachempfinden hat. Die Tatsache, daß die administrative Vollmacht der mit der Reform verbundenen Verordnungen sich auf Schulen, Behörden und andere Institutionen des staatlichen Lebens beschränkt, ändert nichts daran, daß sie, über Staats- und Ländergrenzen hinweg, die ganze Sprachgemeinschaft betreffen. Obschon es außerhalb von Schulen und Behörden dem einzelnen freisteht, zu schreiben, wie er will, und auch jeder Verlag und jede Redaktion die Freiheit eigener Regelsysteme in Anspruch nehmen kann, erzeugt einerseits die orthographische Normierung des Schreibens und Druckens durch automatische PC-Programme, andererseits die Durchsetzung der neuen Schreibweisen durch die künftigen Schulabgänger einen Gleichschaltungsdruck, der die Verantwortung der staatlichen Entscheidungsträger für die gesamte Schriftsprache und nicht nur innerhalb des staatlichen Machtbereichs deutlich macht. Daß die Vorbereitung der Reform unter Ausschluß der deutschen Literatur von Schriftstellern, Journalisten, Verlegern vonstatten ging und die schreibend und lesend Betroffenen auf die Tragweite der sprachlichen Eingriffe erst aufmerksam wurden, als die Mechanismen zwischenstaatlicher Vereinbarungen längst in Gang gesetzt waren, macht einmal mehr deutlich, wie wichtig es ist, daß sich die politisch Verantwortlichen vor dem endgültigen In-Kraft-Treten der neuen Schreibweisen mit berufenen Vertretern aus Wissenschaft und Literatur über eine Reform der Reform verständigen, im Interesse der Sprache und frei von jenem Prestigedenken, das ein als verbesserungsbedürftig Erkanntes nur deshalb festhält, weil es einmal mit erheblichem Aufwand auf den Weg gebracht wurde. Die Rechtschreibverordnungen des Jahres 1995 haben die deutsche Schriftsprache auf einen Prüfstand gestellt. Als ein am grünen Tisch eingeschränkter Fachkreise projektiertes Vorhaben konnte sie nichts anderes als ein Experiment sein, auf das die Probe öffentlichen Gebrauchs zu machen war; sich zu diesem Experimentcharakter zu bekennen bedeutet nicht, das Experiment für überflüssig zu erklären. Es wird sinnvoll gewesen sein, wenn seine Ergebnisse im Licht einer fünfjährigen Praxis vorurteilsfrei ins Auge gefaßt werden. Die daraus erwachsenden Folgerungen werden den Vorteil haben, bei Jüngeren und Älteren das Sprach- und Schreibbewußtsein geschärft zu haben, wenn man sich zur Revision jener Vorschriften entschließt, die sich als überflüssig oder schädlich herausgestellt haben. Zur Entlastung derer, die für das Design der Reform verantwortlich waren und selbst vielfach erst anhand der neuen Wörterbücher der Tragweite und der Widersprüchlichkeit ihrer Verfügungen innewurden, läßt sich geltend machen, daß diese vielleicht nur in einem so umfassenden Großversuch auf Sinn und Nutzen geprüft werden konnten. Dabei hat sich ergeben, daß die für den Schulunterricht erhofften Vereinfachungen weitgehend ausgeblieben sind. Alte Regeln, die oft nur deshalb kompliziert schienen, weil die Duden-Redaktionen sich jahrzehntelang dazu verleiten ließen, aus Maßgaben und Richtlinien eine Fülle als bindend ausgegebener Einzelfallentscheidungen abzuleiten, statt in Zweifelsfällen dem Sprachgefühl des Schreibenden den Spielraum eigener Entscheidung freizugeben, alte Regeln haben sich vielfach als einfacher erwiesen denn die scheinbaren Vereinfachungen, die an ihre Stelle traten. Rechtschreibung nicht induktiv aus der erprobten Übereinkunft von Schreibenden und Lesenden erwachsen zu lassen, sondern deduktiv, von oben herab, zu konstruieren mit diesem Grundfehler war die Reform von Anfang an behaftet; ihn zu revidieren sollten die staatlich Verantwortlichen denselben Mut und dieselbe Souveränität aufbringen, wie sie sie an Erlaß und Durchsetzung der Reform gewandt haben. Für diese Revision gibt es zwei Wege. Den einen hat der als Kompromißvorschlag angelegte Entwurf der Rechtschreibkommission der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung beschritten. „Unser Vorschlag”, erklärt er einleitend, „geht angesichts der Lage von der Neuregelung aus und übernimmt von ihr nicht nur, was sinnvoll, sondern auch, was ohne nennenswerten Schaden hinnehmbar ist”. Dazu zählt diese Vorlage insonderheit die Abschaffung des ß nach Kurzvokalbuchstaben. Sie benennt als nicht hinnehmbar jenen Teil der Reform, der mit der Auflösung eigenständiger Wortverbindungen (Univerbierungen) durch ein im einzelnen inkonsequent gehandhabtes Gebot der Auseinanderschreibung einen sprachlichen Eingriff vollzogen hat, der sich achtlos über Sinn- wie über Betonungsunterschiede hinwegsetzt und in der Praxis mehr und mehr dazu führt, daß auch jene Wortverbindungen, die die Reform unangetastet ließ, in Frage gestellt werden, bis hin zur willkürlichen Abtrennung bloßer Vorsilben. Schon stößt man in relevanten Drucksachen auf Schreibweisen wie „Flächen deckend” statt dem reformdudengerechten „flächendeckend” und „vor gelagert” statt „vorgelagert”; wer schreibend zwischen einem frisch gebackenen Brötchen und einem frischgebackenen Ehepaar nicht mehr unterscheiden kann und darf, der wird bald dahin kommen, sich über alle Zusammenschreibungen hinwegzusetzen (hinweg zu setzen!). Am Ende stünde eine Anglisierung der deutschen Schriftsprache, die deren von langer Hand gewachsener Eigenart umfassend Gewalt antäte. Aber auch die Antiquarisierung, die sich als eine andere Tendenz der Reform herausstellte, mit Großschreibung bei adverbialen Bildungen („zu Grunde”, „im Allgemeinen”), Apostrophen bei Namensadjektiven („Goethe′sches Gedicht”) oder der zuletzt im Barock zulässigen Abtrennung einzelner Vokale („A-bend”, „E-sel”), bedeutet ein gewaltsames Zurückschrauben sinnvoller und eingebürgerter schriftsprachlicher Entwicklungen. Die Übernahme des Vorschlags der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung durch die staatlichen Instanzen wäre gegenüber der derzeitigen Situation ein bedeutender Fortschritt; sie wäre eine wichtige Maßnahme auf dem Weg zur Wiederherstellung einer einheitlichen deutschen Rechtschreibung. Doch verdienen ernsteste Beachtung auch jene Argumente, die die Rückkehr zu der im Duden von 1991 kodifizierten Orthographie für den einfacheren und sach-, nämlich sprachgemäßeren Weg halten. Er wäre kostensparend (nach Reform-Duden: Kosten sparend), insofern die entsprechenden Druckvorlagen und Schreibprogramme nicht neu gefertigt werden müßten; sie sind alle abrufbereit. Bei einer großzügig bemessenen Übergangsphase wären Verlage, die schon nach den neuen Regeln verfahren, kaum benachteiligt; in den Schulen würde, nun mit anderer Prioritätssetzung, die bisher ja immer noch geltende Koexistenz der beiden Systeme noch für einige Zeit aufrechterhalten, was, richtig angeleitet, Komplikationen beheben und eine Schärfung des orthographischen Bewußtseins befördern würde. Eine solche ebenso sprachgerechte wie praktikable Lösung bedürfte von seiten der staatlichen Instanzen jenes Freimuts im Umgang mit der eigenen Entscheidung, wie ihn der langjährige bayerische Kultusminister Zehetmair erst nach seinem Ausscheiden aus dem Amt aufgebracht hat. Aber dieser Freimut würde sich lohnen, und nicht nur als die kostengünstigere Variante. Er würde die Folgerung aus der durch einen Großversuch erhärteten Tatsache ziehen, daß es verfehlt ist, Fragen der Sprachkultur übers Knie staatlicher Verfügungen zu brechen. Was Wilhelm v. Humboldt im absolutistischen Preußen „die Grenzen der Wirksamkeit des Staates” nannte, wäre aus freier staatlicher Einsicht auf einem wichtigen Feld bekräftigt. Mit freundlichen Grüßen
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