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Rechtschreibreform: Aktuell
Extraseite: Antrag hessischer Bundestagsabgeordneter an den Landesparteitag der FDP (06.10.2004)

Die hessischen FDP-Bundestagsabgeordneten Dr. Wolfgang Gerhardt, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Heinrich Kolb und Hans-Joachim Otto fordern in einem Antrag an den bevorstehenden Landesparteitag der hessischen FDP am 9. Oktober 2004 in Limburg, die deutsche Rechtschreibung solle künftig weder vom Staat noch von Kommissionen, Instituten oder Verlagen geregelt werden. Sie erklären die Rechtschreibreform für gescheitert und verlagen vom hessischen Regierungschef Roland Koch, die Reform ab 1. Januar 2005 vollständig zurückzunehmen. Die FDP-Abgeordneten appellieren an die Bürger, Verwaltungen, Verlage und Schriftsteller, so schnell wie möglich zur bewährten Rechtschreibung zurückzukehren:

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die FDP Hessen fordert die Ministerpräsidenten der Länder namentlich den hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch auf, die Rechtschreibreform in der von der KMK am 4. Juni 2004 beschlossenen Form vollständig rückgängig zu machen. Sinnvolle, im Rahmen der Rechtschreibreform eingeführte Änderungen werden sich durch den tatsächlichen Sprach- und Schriftgebrauch durchsetzen, ohne daß hierfür besondere Regeln vonnöten sind. Ein Nebeneinandergelten von alter und neuer Rechtschreibung oder die Delegation der Zuständigkeit von der Zwischenstaatlichen Kommission an einen diffusen Rat für die Rechtschreibung wird abgelehnt.

Im einzelnen fordert die FDP Hessen die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf, bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz folgenden Beschluß herbeizuführen:

I. Die Rechtschreibreform ist gescheitert. Weder konnte die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum gewahrt werden, noch ist die angestrebte Regelungsvereinfachung und -klarheit erreicht worden.

Statt dessen ist infolge der Reform und der zwischenzeitlich mehrfach notwendig gewordenen Korrekturen derselben

  • die Vielfalt der Schreibweisen im deutschen Sprachraum so groß wie nie zuvor seit der Vereinheitlichung der Rechtschreibung durch Konrad Duden und die Zweite Orthographische Konferenz zu Beginn des 20. Jahrhunderts,
  • die Anzahl von Regeln und Ausnahmen gegenüber der herkömmlichen Rechtschreibung (bei geänderter Numerierung) eher gestiegen und durch die aus der Not geborene Zulassung von immer mehr Schreibvarianten der Eindruck weitgehender Beliebigkeit entstanden,
  • die Fehlerhäufigkeit insbesondere bei Schreibanfängern und Wenigschreibern gestiegen, obwohl die Reformnotwendigkeit hauptsächlich mit Blick auf diesen Personenkreis begründet worden war.

Die im jüngsten, dem 4. Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung vorgenommenen 'Detailanpassungen' und 'Variantenzulassungen' werden zu einem erneuten Änderungsbedarf der Wörterbücher in ca. 3.000 Fällen führen, auch wenn nur ein Teil davon tatsächliche Schreibänderungen betrifft. Ein Ende dieses Anpassungsbedarfs und damit eine anhaltende Investitionssicherheit für die Verlage ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: Die Verunsicherung der Schreibenden und die Notwendigkeit, Verlagserzeugnisse zu novellieren, nehmen bei Beibehaltung der Neuregelung nicht ab, sondern weiter zu.

II. Daher wird das Projekt der Rechtschreibreform zum 1. Januar 2005 beendet. Hierzu wird im einzelnen beschlossen:

  1. Die Kultusministerkonferenz wird alle ihre diesbezüglichen Beschlüsse, insbesondere ihren Beschluß vom 4. Juni 2004 zum 4. Bericht der 'Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung’ vom November 2003 rückgängig machen bzw. aufheben. Sie wird im Benehmen mit der Bundesregierung den Dialog mit den anderen Unterzeichnerstaaten der Wiener Absichtserklärung vom 1. Juli 1996 aufnehmen und deutlich machen, daß die Absicht zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung nicht mehr besteht.
  2. Die Landesregierungen werden unverzüglich die notwendigen Schritte einleiten, um die Verpflichtung der ihrem rechtlichen Einflußbereich unterliegenden Verwaltungen und Behörden auf den Gebrauch der reformierten Rechtschreibung aufzuheben.
    • Für die amtliche Schreibung gilt ab dem 1. Januar 2005 wieder die Rechtschreibung in ihrer Form vor Einführung der Neuregelung.
    • In den Schulen wird ab dem 1. Januar 2005, spätestens jedoch mit Beginn des nächstfolgenden Schulhalbjahres wieder die Rechtschreibung in ihrer Form vor Einführung der Neuregelung unterrichtet. Allerdings werden die Schreibweisen gemäß der Rechtschreibreform in ihren verschiedenen Auslegungen für einen Übergangszeitraum von zehn Jahren nicht als fehlerhaft gewertet. Für den Gebrauch von Unterrichtsmaterialien wird die Kultusministerkonferenz Übergangsfristen festlegen, die ein kostenneutrales Aufbrauchen der bereits auf Reformschreibung umgestellten Werke ermöglichen.
  3. Die Rechtschreibung wird künftig weder vom Staat noch durch besonders dazu beauftragte Kommissionen, Institute oder Verlage geregelt. Die frühere identifikatorische Bindung der Rechtschreibung an den Duden ('Dudenprivileg’) wird nicht wieder eingeführt. Statt dessen bleibt es Verlagen und Instituten überlassen, die bisherige Rechtschreibung empirisch zu erforschen und mit ihren sinnvollen Spielräumen deskriptiv darzustellen. Im freien Wettbewerb um die beste Darstellung werden sich, wie in anderen Ländern üblich, die besten orthographischen Hilfsmittel herausbilden.
  4. Für den Schulgebrauch werden Rechtschreibwörterbücher demselben Zulassungsverfahren wie andere Schulbücher unterworfen, um die Übereinstimmung der orthographischen Darstellung mit dem allgemein Üblichen sicherzustellen. Dadurch ist die Mitwirkung und Oberaufsicht der Schulbehörden gewährleistet, ohne daß der Staat selbst gestaltend in den Sprachgebrauch eingreift.

III. Allen denjenigen, die nicht dem rechtlichen Einflußbereich der Länder unterliegen, empfehlen wir und fordern sie auf, ebenfalls so schnell wie möglich zur bewährten Rechtschreibung zurückzukehren, sofern sie nicht ohnehin an ihr festgehalten haben. Dies gilt für jeden einzelnen Bürger, insbesondere aber für die Verwaltung des Bundes, Buch- und Zeitungsverlage, Unternehmen, Schriftsteller und Wissenschaftler.

Begründung

Aktuelle Lage und Handlungsbedarf:

In der Öffentlichkeit besteht der Eindruck, die sogenannte reformierte Rechtschreibung sei ein in sich stimmiges Regelwerk mit festgefügtem Wörterkanon, das eine klare Alternative zur bisherigen Rechtschreibung bildet. Dies ist nicht der Fall. Die Vorstellung, man müsse sich nur für die eine oder andere Version entscheiden, ist eine falsche.

Der vierte und letzte Bericht der 'Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung' vom November 2003 benennt Änderungsbedarf an der reformierten Rechtschreibung und spricht dabei von 'Detailanpassungen' und weiteren 'Variantenzulassungen'. Die Kultusministerkonferenz hat sich in ihrem zustimmenden Beschluß vom 4. Juni 2004 und ihren öffentlichen Stellungnahmen diese Sprachregelung zu eigen gemacht, obwohl ihr bekannt war, daß es sich mitnichten nur um kleinere Anpassungen, sondern um Änderungen in etwa 3.000 Fällen handelt.

Der Auftrag der Kultusminister, diese Änderungen in das Regelwerk einzuarbeiten, bedeutet daher den Zwang für Verlage, ihre Texte wiederum zu überarbeiten und ggf. neu zu drucken. Dabei spielt es keine Rolle, daß die Kultusminister die bisherigen reformierten Schreibweisen als 'nicht falsch’ werten. Die Änderungen sollen ja erhöhter Sprachprägnanz dienen, und die Verlage, die miteinander um den besten Ausdruck ringen, können es sich gar nicht leisten, von diesen Präzisierungsmöglichkeiten keinen Gebrauch zu machen. Insbesondere aber auch für die Korrekturarbeit in den Schulen muß ebenso klar sein, was 'auch richtig’ ist. Alle Änderungen wirken daher grundsätzlich gleichartig.

Auch die nächste größere Änderungswelle ist bereits heute absehbar, da die Kultusminister beschlossen haben, einen 'Rat für deutsche Rechtschreibung' einzuberufen, der in fünfjährigem Abstand weitere Berichte vorlegen soll.

Wird demnach an dem Projekt der Rechtschreibreform festgehalten, sind fortlaufend relevante Änderungen der Schriftsprache praktisch vorprogrammiert. Dies vor Augen, ist es an der Zeit, diese 'never ending story’ endlich zu beenden.

Verfehlter Reformansatz:

In der Sache gibt die aktuelle Lage daher den Reformkritikern recht, die stets dargelegt hatten, daß das Reformregelwerk nicht haltbar sei. Der Grund hierfür liegt schon im Ansatz der Reform selbst, nicht vom tatsächlichen, in Jahrhunderten gewachsenen Schreibbrauch auszugehen, sondern von mehr oder weniger willkürlich erdachten theoretischen 'Prinzipien'.

Die mehrhundertjährige Entwicklung von spezifischen Ausdrücken, die sich u.a. auch durch die Schreibweise unterscheiden, ist grundsätzlich keine unvernünftige und abzulehnende Wucherung von Unregelmäßigkeiten. Die Ausdifferenzierung von Schreibweisen ist im Gegenteil ein Zeichen gewachsener Ausdrucksmöglichkeiten und damit des kulturellen Fortschritts. Die Reform hat sich ausdrücklich zum Ziel gesetzt, dieser Entwicklung in bestimmten Bereichen 'entgegenzuwirken'. Das Ergebnis sieht entsprechend aus: übertriebene Großschreibungen wie im 19. Jahrhundert, gewaltsame Getrenntschreibungen wie zur Zeit des Barock. Dies ist denn auch der Hintergrund der zunehmenden Abwendung vieler Schriftsteller, Wissenschaftler und Akademien.

Die Verfehltheit der Reform soll an einigen wenigen Beispielen aus verschiedenen Bereichen in Erinnerung gerufen werden:

  • So geht die besondere Bedeutung von 'alleinstehend’ oder 'sogenannt’ verloren und muß erst aus dem Textzusammenhang neu herausgelesen werden, wenn statt dessen 'allein stehend' und 'so genannt' geschrieben wird.
  • Die grammatisch verfehlte Großschreibung 'Leid tun' und 'Recht haben' wirft ein bezeichnendes Licht auf den sprachwidrigen Geist der Reform.
  • Abenteuerlich wird es teilweise bei dem Wortstammprinzip, wenn bewußt falsche Herleitungen im Namen einer mißverstandenen 'Volksetymologie' nicht etwa nur zugelassen, sondern verbindlich vorgeschrieben werden: 'einbläuen', 'Zierrat', 'Stängel', 'Quäntchen' usw.
  • Noch abenteuerlicher wird es bei den Trennregeln, die sich allein dem Gehörten unterwerfen und das von denselben Reformern hochgehaltene Wortstammprinzip ignorieren. Trennungen wie 'Res-pekt', 'O-blate', 'beo-bachten', 'vol-lenden' usw. lassen eben die ursprünglichen Wortbestandteile nicht mehr erkennen und erschweren durch den verstellten Blick auf die Historie die Verständlichkeit.
  • Und daß Texte mit dem schlußbuchstabigen 'ß' ('Nußschokolade') leichter zu lesen sind als die reformierten ('Nussschokolade'), liegt wohl auf der Hand.

Der o.g. neueste Bericht der Rechtschreibkommission räumt nun eine Reihe von Unstimmigkeiten ein und schlägt neue Varianten vor, die in Wirklichkeit die der früheren Rechtschreibung sind. Das Erlernen der Schriftsprache wird dadurch wieder erschwert, wobei insbesondere die Gleichrangigkeit der Schreibweisen zu einer wachsenden Beliebigkeit führt. Die unterschiedlichen Wendungen werden nämlich nicht durch regionale oder sonstig benennbare Besonderheiten von einander abgegrenzt, sondern gelten weitgehend als gleich.

Dieser Ausnahmenkatalog wird allen Prognosen nach noch größer werden. Dies konsequent weiter gedacht, heißt eine Annäherung an den status quo ante Rechtschreibreform, nur mit dem Unterschied, daß die Regeln der Reform bestehenbleiben und einen dauerhaften Widerspruch zu den Ausnahmekatalogen bilden. Ein Schildbürgerstreich!

Im Ergebnis haben wir Schüler, die die Unterschiede nicht begreifen können, Lehrer, die längst jeglichen Überblick über 'richtig und falsch’ verloren haben, unterschiedlich geschriebene Zeitungen und Bücher, unterschiedlich schreibende Menschen je nach Beruf, Alter, Bildungsgrad und letztlich jeweiligem kulturellen Anspruch. Von einer Einheitlichkeit der deutschen Sprache, der die Wiener Absichtserklärung einen besonderen Stellenwert einräumt, kann also keine Rede mehr sein. Die Zentrifugalkräfte nehmen statt dessen zu.

Künftig staatsferne Regelung der Orthographie:

Den richtigen Ansatz einer wissenschaftlichen Begleitung der Schreib- und Sprachentwicklung können wir dagegen noch heute bei Konrad Duden und seinem ersten Orthographischen Wörterbuch ablesen. Es ist die vorurteilslose Betrachtung der bereits entwickelten Schreibweisen, deren empirische Erforschung und genaue Darstellung. So arbeiten auch die anerkannt vorzüglichen Redaktionen der großen englischen und französischen Wörterbücher; die Bevölkerung dieser Staaten würde es sich energisch verbitten, von staatlicher Seite mit Rechtschreibreformplänen ehrgeiziger Theoretiker behelligt zu werden.

Das Dudenprivileg soll nicht wieder eingeführt werden, eine Bevorzugung einzelner Verlage oder Institutionen darf es nicht geben, eine amtliche Regelung andererseits auch nicht. Angst vor einem schwarzen Loch eines ungeregelten Zustandes muß niemand haben, denn „die deutsche Orthographie ist ja geregelt. Täglich werden Hunderttausende von Texten gedruckt und geschrieben, die genau dieselben Schreibweisen befolgen, wie sie in Millionen von Büchern bereits vorliegen. Es gibt einen Usus, der in seinem Kernbestand fraglos gilt und bisher vom Duden schlecht und recht beschrieben war. Erfunden hat der Duden die übliche Rechtschreibung natürlich nicht. Sie ist vielmehr das Ergebnis einer jahrhundertelangen Schreibpraxis von unzähligen Menschen, die sich sehr wohl etwas dabei gedacht haben, wenn sie groß und klein, getrennt- und zusammenschrieben, Kommata und Anführungszeichen setzten.“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 14.11.1997

Dieses 'Übliche' der Schreibweise soll künftig von Wörterbuchverlagen in freiem Wettbewerb um die beste Darstellung kodifiziert werden. Selbstverständlich ist hierbei nicht ausgeschlossen, daß auch die eine oder andere 'Reform'-Schreibweise 'üblich' wird. Diese Darstellungen des 'Üblichen' werden naturgemäß sehr weitgehend übereinstimmen. Der Rest ist sozusagen die Abzinsung des kulturellen Fortschritts in die Gegenwart, das Ringen verschiedener Schreibweisen um Akzeptanz. Vor diesem Rest braucht sich niemand zu fürchten, er wird das Schreiben nicht erschweren, dafür aber die Sprache lebendig halten.

Die Schulen brauchen daher um eine Einheitlichkeit der Rechtschreibung nicht zu bangen. Im Rahmen der bestehenden Zulassungsverfahren kann die Übereinstimmung der Schulbücher mit dem 'Üblichen' leicht festgestellt werden.

Neugeschaffene oder gar frei erfundene Regeln braucht man dazu nicht.

„Wer sich als Herrscher über die Sprache aufspielt, hat nicht begriffen, daß es sich um das einzige Medium handelt, in dem die Demokratie schon immer geherrscht hat.”
Hans Magnus Enzensberger



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