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"Rechtschreibreform": Zeichensetzung: Kommata

1. Verbundene Hauptsätze

"Zwei mit und oder oder verbundene Hauptsätze werden durch Komma getrennt": So lautete ein Satz im Deutschunterricht, der vielen noch in Erinnerung ist. Hier soll das Komma künftig grundsätzlich entfallen, wohl weil viele Schreiber es hier schon in der Vergangenheit vergessen haben. Will man hingegen die Gliederung deutlich machen, kann (!) man es nach der neuen Regel auch setzen. Aber: Welcher Schüler wird wohl die Last dieser Entscheidung auf sich nehmen?

Wer einmal etwas über Lesegewohnheiten und -techniken gelernt hat, weiß, daß dabei nicht Buchstaben zu Wörtern und diese zu Sätzen, also Sinngebilden zusammengefügt werden; vielmehr orientiert sich der geübte Leser an vertrauten Buchstabengruppen und Worterscheinungen, um eine möglichst große Lesegeschwindigkeit zu erzielen, und stutzt nur bei Unbekanntem. Fehlt das Komma, so werden die ersten Wörter nach der Konjunktion meist zunächst als Teil des ersten Satzes fehlinterpretiert: der Leser ist gezwungen, den Faden ein paar Wörter früher wieder aufzunehmen. Vergleichen Sie einmal:

Merken Sie etwas? Sie stocken vermutlich an oder ab der sichtbaren Lücke im Satz. Man ordnet nämlich im ersten Beispiel das Zeitadverb ("abends") zunächst dem ersten Hauptsatz zu, und im zweiten Fall wird das Subjekt des zweiten Hauptsatzes ("meine Eltern") zunächst für das Objekt des ersten gehalten. Erst beim zweiten oder dritten Lesen der jeweiligen Zeile versteht man solche Sätze richtig. Daß manche Schreiber das Komma hier schon in der Vergangenheit vergessen haben, liegt nur daran, daß sie selbst (!) die Bedeutung der beiden verbundenen Sätze ja kennen, diese also auch beim Durchlesen auf Anhieb richtig verstehen. Wichtig ist aber weniger, daß der Schreiber seine eigenen Sätze versteht, sondern vielmehr, daß der Leser sie versteht! Warum man in solchen Fällen nun doch wieder ein Komma setzen darf und sollte, das ist einem Schüler eher schwieriger zu erklären als die alte Regel!

Schlimm wird's, wenn durch fehlende Kommasetzung eine Bedeutungsänderung staatlich verordnet wird. Im folgenden Satz ist völlig unklar, ob der Rock nun gekauft wurde oder nicht (s. Rätselecke):

Ob konventionell oder "reformiert": Die Regel zu verbundenen Hauptsätzen setzt voraus, daß der Schreiber weiß, was ein "Hauptsatz" ist bzw. sich im Moment des Schreibens der Satzstruktur bewußt ist. Das ist oft gar nicht der Fall – mit der Folge, daß die Regel generalisiert wird ("vor und kein Komma") und das Komma auch vor mit und eingeleiteten Nebensätzen weggelassen wird, wie der folgende Satz zeigt:


2. Erweiterter Infinitiv

konventionell differenziertzwangsreformiert jetzt nur noch
Sie riet ihm,
nicht nachzugeben.
Sie riet,
ihm nicht nachzugeben.
Sie riet ihm nicht nachzugeben.

Die ersten beiden Sätze unterscheiden sich nur durch die Stellung des Kommas und haben daher zwei ganz unterschiedliche Bedeutungen. Jetzt soll das Komma im "Normalfall" wegfallen, es kann aber stehen, um die Gliederung des Satzes und damit seinen Sinn zu verdeutlichen. Aber: Wer achtet denn, wenn Beliebigkeit angesagt ist, beim Schreiben noch darauf, ob seine / ihre Sätze für einen beliebigen Leser möglicherweise mißverständlich sind und daher eines Kommas bedürfen? Schüler jedenfalls tun das erfahrungsgemäß nicht, und als Erwachsene werden sie es dann später auch nicht tun. (Siehe auch die Rätselecke!)

Obwohl die Reform solche Mißverständlichkeit vorsätzlich in Kauf nimmt, schreibt sie aus rein formalen Gründen in anderen Fällen weiter vor, ein Komma zu setzen, nämlich wenn der erweiterte Infinitiv ...


3. Erweitertes Partizip

konventionell zwangsreformiert
Über das Kind erzürnt, ging er weg. Über das Kind erzürnt(,) ging er weg.

Eher akzeptabel ist das nach dem Willen der Reformer optionale Komma nach erweitertem Partizip, womit die Gegenwartsform des Partizips (anspielend, lachend) wie auch seine Vergangenheitsform, also die dritte Stammform des Verbs (verunsichert, erfreut) gemeint ist.


4. Wörtliche Rede

konventionell zwangsreformiert
"Wann schreibst Du mir wieder?"
fragte sie mich.
"Wann schreibst Du mir wieder?",
fragte sie mich.

Kommentar: überflüssig!


5. Empfehlung

Die Regeln der Interpunktion sind, wie der renommierte Linguist Harald Weinrich in seinen 10 Maximen (siehe "Was tun?" im allgemeinen Teil) formuliert, "den anderen Regeln der Rechtschreibung nachgeordnet und haben grundsätzlich einen geringeren Verbindlichkeitsgrad als diese". Das zeigt sich auch darin, daß die konventionellen (vielleicht müßte man hier eher sagen: traditionellen) Kommaregeln in einigen Bereichen wenig akzeptiert und wenig verstanden werden und auch wenig logisch nachvollziehbar sind. Andere Kommata aber – nämlich jene, die Hauptsätze und Nebensätze voneinander und erweiterte Infinitive und Partizipien sowie Appositionen abtrennen – sind weiterhin für das Verständnis der Satzstruktur dringend notwendig. Was also tun?

Eine vorsichtige Entrümpelung sollte m. E. stattfinden bei den Regeln, die nur formal begründet sind und keinen Einfluß auf die Gliederung und das Verständnis eines Satzes haben. Die anderen Regeln sollten weiterhin an Schulen gelehrt werden, da sie für die Lesbarkeit von Texten wichtig sind und nicht nur oberflächlich Interpunktionskenntnisse vermitteln, sondern auch ein Verständnis für Syntax voraussetzen bzw. entwickeln. Man vergleiche einmal den folgenden Satzanfang:

Der Nobelpreisträger(,) Günter Grass(,) sprach anläßlich ....

In seiner durch Kommata abgetrennten Funktion einer Apposition wiederholt der Name dieses Schriftstellers nur eine Information, die durch der Nobelpreisträger schon gegeben ist – die Nennung seines Namens ist also redundant, eigentlich überflüssig. Ohne Kommata aber bedeutet dieser Satzteil, daß von mehreren Nobelpreisträgern, von den die Rede ist, nur Günter Grass eine Rede hielt – der Name definiert dann den Preisträger. Ähnlich ist es mit Attributen (Adjektiven vor Substantiven): "Der große, alte Mann" ist ein großer und alter Mann. "Der große alte Mann" hingegen unterscheidet den großen vom kleinen oder weniger bedeutenden alten Mann.
    Diese inhaltlich begründete Regel findet im Englischen auch für eingeschobene Nebensätze Anwendung (defining – non-defining clauses). Nehmen wir dieses deutsche Beispiel:

Mein Onkel, der einen Schäferhund hat, kommt heute zu Besuch.

Im Deutschen ist das Komma immer zu setzen, der Satz hat aber zwei mögliche Bedeutungen:

  1. Ich habe nur einen Onkel oder rede jetzt nur von einem, und der hat übrigens einen Schäferhund.
  2. Derjenige von meinen Onkeln, der einen Schäferhund hat, kommt zu Besuch, der andere nicht.

Im Englischen würden im ersten Fall wie im Deutschen zwei Kommata stehen, da der Schäferhund nur eine für die Satzaussage unwesentliche Zusatzinformation enthält; im zweiten Fall aber würden keine Kommata gesetzt, da der Schäferhund den einen Onkel vom anderen unterscheidet (definiert) und dieser wichtige Nebensatz daher nicht vom Hauptsatz getrennt werden darf. Das Englische wendet also konsequent die Regel an, die im Deutschen für (enge bzw. definierende und weite bzw. nicht-definierende) Appositionen gilt.
    Wenn die Reformer diese Regel vorgeschlagen (nicht verordnet) hätten, um (im zweiten Fall) zwei Kommata einzusparen, dann wäre ihnen Beifall aus Fachkreisen gewiß gewesen.

Hinweis: Wie einleitend erwähnt, werden hier die Regeln aus den Anfangsjahren, nicht möglicher späterer Revisionen der "Rechtschreibreform" besprochen.


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