Rechtschreibung und "Reform": Einleitung
Auf einer papiernen Einkaufstasche des Klett-Verlags war vor Jahren eine Gruppe Kaiserpinguine abgebildet: Ein Altvogel im schwarz-weißen "Frack" sagt zu einem der Jungtiere im braunen Flaum: "Du, Seeelefant schreibt man jetzt mit eee." Der Jungvogel antwortet: "Ich weiß."
Diese Aussagen sind natürlich falsch: Man schreibt keineswegs den See-Elefanten mit "eee" oder daß mit "ss": Fast 80 Prozent (im Jahr 2000) der deutsch schreibenden Deutschen, Österreicher und Schweizer lehnen die sogenannte Rechtschreibreform ab, und die allermeisten von ihnen schreiben weiter wie bisher. Es ist vielmehr Ausdruck des Wunsches totalitärer Kultuspolitiker und -bürokraten, dem widerspenstigen Volk die amtliche Rechtsschreibung aufzuzwingen, und da sind ihnen Formulierungen recht, die dem unbedarften Leser einen neuen und von einer Mehrheit getragenen de-facto-Schreibstandard suggerieren, an den es sich anzupassen gelte. Schade ist nur, daß die erwähnte Einkaufstüte ausgerechnet aus einem Hause stammt, dessen Chef selbst die Reform ablehnt und sie im Schulbuchbereich nur deshalb anwendet, weil er sonst keine Schulbücher mehr verkaufen könnte.
Typisch für die Diskussion seit Einführung der zwangsreformierten Schulschreibung ist, daß es den Reformern und Reformhörigen um die deutsche Rechtschreibung selbst, also ihre Regeln und Einzelwort-Regelungen, gar nicht mehr geht: Ihre "Argumente" erschöpfen sich meist in folgenden Falschaussagen, die auf der Seite "Sekundärargumente" widerlegt werden:
- Der Zug ist abgefahren, die "Reform" läßt sich nicht mehr zurückdrehen die Kritiker kommen zu spät.
- Wir können den Kindern nicht erneut zumuten, alles neu zu lernen.
- Die Reform ist an den Schulen problemlos eingeführt und akzeptiert worden, sie hat sich bewährt.
- Chaos und Verwirrung würden durch eine Rückkehr zur "alten Rechtschreibung" nur noch größer.
- Es gibt Wichtigeres zu tun, als sich erneut mit der Rechtschreibung zu befassen.
- Die Kosten für die Umkehr sind zu hoch und Verlagen und Eltern nicht zumutbar.
- Wozu die Aufregung? Die Reform ist doch nur für Schulen und Behörden verbindlich!
- Es geht doch nur um die Schreibung, nicht um die Sprache. Oder: Nur der Inhalt zählt.
- Wir stehen im deutschsprachigen Ausland im Wort und dürfen die Rechtschreibung nicht spalten.
- Schreibung ist eine Sache der Gewohnheit, in 20 Jahren regt sich keiner mehr über die "Reform" auf.
Ich war immer ein grundsätzlicher Befürworter einer behutsamen, deskriptiven Rechtschreibreform, die der Dynamik einer lebenden Sprache durch Kodifizierung des tatsächlichen Schreibgebrauchs Rechnung trägt und das hat sich bis heute nicht geändert; aber ich befürworte gewiß nicht diese von arroganten Machtpolitikern zwangsverordnete Falschschreibung, die der natürlichen Entwicklung der deutschen Sprache vorsätzlich überwiegend zuwiderläuft! Mit diesen Web-Seiten plädiere ich deshalb dafür,
- sich nicht von sachfremden (politischen, wirtschaftlichen, technischen, juristischen etc.), also falschen bzw. Sekundärargumenten beirren zu lassen, sondern sachlich ('zur Sache'), also vor allem sprachwissenschaftlich über die deutsche Rechtschreibung zu diskutieren;
- "Recht"schreibung als Ausdruck der mehrheitlichen Praxis, also demokratischen Entscheidung aller Schreibenden zu verstehen, nicht als Ausdruck obrigkeitsstaatlicher "Rechts"setzung;
- die "Reform" nicht fatalistisch hinzunehmen oder gar zu übernehmen, sondern aktiv zu bekämpfen und schließlich
- über eine konsistente und behutsame, langfristige und freiwillige Rechtschreibreform nachzudenken und dabei gegebenenfalls auch sinnvolle Teile der jetzigen "Reform" vorzuschlagen, falls Politiker und Bürokraten sich für eine demokratische Reform ohne Zwangscharakter öffnen sollten.
Sprachwissenschaft ist nicht jedermanns Sache. Linguistische Fachausdrücke werden deshalb im Glossar (auf einer der Linguistik-Seiten) erklärt. Apropos Terminologie: Den Ausdruck Rechtschreibreform (ohne Anführungszeichen) lehne ich ab:
- Zunächst handelt es sich nicht um Rechtschreibung, sondern nur um Schulschreibung: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 14.07.1998 die neue Regelung, soweit ihr rechtliche Verbindlichkeit zukommt, ausdrücklich "auf den Bereich der Schulen beschränkt". Es geht also nur um eine Schulschreibreform. Die allgemeine Rechtschreibung ist davon unberührt.
- Der Begriff Reform ist ebenfalls nicht ganz korrekt: Die Dekretierung einer neuen Amts- und Schulschreibung durch ein paar arrogante Minister und Verleger ist nicht mit einer tatsächlichen Reform im Sinne einer schon erfolgten 'Re-Formierung' ('Formänderung') gleichzusetzen. Wirklich reformiert werden kann eine Rechtschreibung nur im Akt veränderten bzw. verändernden Schreibens.
- Eine plötzliche "neue Rechtschreibung" gibt es (für mich) nicht: Schreibung kann im Sinne der deskriptiven Sprachwissenschaft nur "recht" sein, wenn sie von der Schreibgemeinschaft mehrheitlich freiwillig akzeptiert und praktiziert wird. Ich spreche daher von "zwangsreformierter Schulschreibung", "neuer Amtsschreibung", "amtlicher Falschschreibung" oder auch "Rechtsschreibung". Rechtschreibung ist kein juristischer, sondern ein linguistischer Begriff und bezeichnet ein jeweiliges Stadium in der organischen Entwicklung der Schreibung einer Sprache.
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