Sie erhalten diese Antwort, weil Sie eine eMail in zwangsreformierter Schulschreibung ("dass", "muss", "Missstand" etc.) verschickt haben, die von der deutschsprachigen Bevölkerung mehrheitlich abgelehnt wird und daher falsch ist. Ihre eMail wurde spätestens nach dem zweiten Rechtschreibfehler ungelesen gelöscht. Wenn Sie mir etwas mitteilen möchten, können Sie dies sehr gerne in konventioneller Rechtschreibung tun. In Erwartung Ihrer eMail, ... |
Soweit dieser Regelung rechtliche Verbindlichkeit zukommt, ist diese auf den Bereich der Schulen beschränkt. Personen außerhalb dieses Bereichs sind rechtlich nicht gehalten, die neuen Rechtschreibregeln zu beachten und die reformierte Schreibung zu verwenden. Sie sind vielmehr frei, wie bisher zu schreiben. Auch durch die faktische Breitenwirkung, die die Reform voraussichtlich entfaltet, werden sie daran nicht gehindert.
Drei Verhaltensweisen sind deshalb richtig und wichtig:
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Die Stadtverwaltung kehrt zur konventionellen deutschen Rechtschreibung zurück, wie sie vor der sogenannten Rechtschreibreform auch an Schulen gültig war und von der Bevölkerung weiterhin mehrheitlich bevorzugt wird.Bürger anderer Bundesländer sollten in den dortigen Gemeindeordnungen nach einem entsprechenden Paragraphen suchen oder auch ohne Bezug auf eine gesetzliche Bestimmung tätig werden.
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